Häusliche Gewalt

Foto: © Netzwerk gegen Häusliche Gewalt im Landkreis Stade

Foto: © Netzwerk gegen Häusliche Gewalt im Landkreis Stade

Was ein Kind lernt

Ein Kind, das wir ermutigen, lernt Selbstvertrauen.
Ein Kind, dem wir mit Toleranz begegnen, lernt Offenheit.
Ein Kind, das Aufrichtigkeit  erlebt, lernt Achtung.
Ein Kind, dem wir Zuneigung schenken, lernt Freundschaft.
Ein Kind, dem wir Geborgenheit geben, lernt Vertrauen.
Ein Kind, das geliebt und umarmt wird, lernt, zu lieben und zu umarmen und die Liebe dieser Welt zu empfangen.

(Verfasser unbekannt)

Was ist Häusliche Gewalt?

Von Häuslicher Gewalt sprechen wir, wenn in einer Beziehung zwischen Erwachsenen Gewalt, von einem Partner zur Machtausübung gegenüber dem anderen, eingesetzt wird.

Häusliche Gewalt in einer Beziehung umfasst oft mehrere Aspekte und ist daher für Laien und Betroffene selbst manchmal nicht so einfach zu erkennen. Bei Häuslicher Gewalt haben wir es mit Machtausübung und Gewaltanwendung auf verschiedenen Ebenen zu tun. So kann sich eine ansonsten äußerlich intakte Beziehung im häuslichen Bereich ganz anders darstellen. Es gibt neben der körperlichen Gewalt auch die psychische Gewalt, die sexualisierte Gewalt, die ökonomische und die soziale Gewalt.

In den meisten Fällen sind Frauen von Häuslicher Gewalt betroffen, jedoch sind auch immer die Kinder, die Gewalt zwischen ihren Eltern direkt und indirekt miterleben, zumindest  mit betroffen. Männliche Betroffene sind nur in einer geringen Prozentzahl bekannt.

Häusliche Gewalt ist ein ernst zu nehmendes Problem für die Betroffenen, das die Lebensqualität und die Gesundheit stark beeinträchtigt. Da Häusliche Gewalt auch nach Einführung des Gewaltschutzgesetzes immer noch ein großes Tabuthema ist, fühlen sich die Betroffenen oftmals alleingelassen mit „ihrem“ Problem, es fällt ihnen schwer sich jemandem anzuvertrauen, fühlen sich schuldig und schämen sich häufig. Viele sind nicht ausreichend über die Hilfsangebote vor Ort informiert.

Das Gewaltschutzgesetz

Der Begriff „Häusliche Gewalt“ wird als Fachterminologie seit Einführung des bundesweiten Gewaltschutzgesetzes, ab 1. Januar 2002, verwendet. Die Polizei, Gerichte und Justiz sprachen bis dahin von Familienstreitigkeiten, wenn es Gewalt zwischen Paaren gab. Häusliche Gewalt unterdessen ist strafbar.

Eine Art Paradigmenwechsel fand also statt. Etwas das früher niemanden etwas anging, das Private in den eigenen vier Wänden, wurde nun öffentlich. Spätestens bei einem Einsatz der Polizei, die wegen Gewalttätigkeiten zwischen Partnern gerufen wird. Denn nun werden die Daten der beteiligten Personen an die Beratungsstelle BISS weitergeleitet. Wenn Kinder involviert sind, bekommt das Jugendamt ebenfalls die Daten der Beteiligten. Die Mitarbeiterinnen der BISS arbeiten nach dem pro-aktiven Ansatz, der vorsieht, dass die Beraterin von sich aus den Kontakt zur von Gewalt betroffenen Person herstellt. Ganz anders also als in der sonstigen Sozialarbeiter- und Beraterszene, die mit Kommstrukturen arbeitet.

Das Gewaltschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass ein gewalttätiger Partner zur Gefahrenabwehr für einen gewissen Zeitraum der Wohnung verwiesen werden kann. In der Regel sind das 7 bis 14 Tage.  In dieser Zeit hat die von Gewalt betroffene Person die Möglichkeit eine Beratung der BISS in Anspruch zu nehmen, per Gericht eine Wohnungszuweisung für bis zu einem halben Jahr zu beantragen, in ein Frauenhaus zu flüchten oder einen Umzug zu organisieren, o.ä.

Ausführlichere Informationen über das Gewaltschutzgesetz finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums: www.bmfsfj.de

Was hat sich seit dem 1. Januar 2002 konkret für die in der Regel meist weiblichen Betroffenen geändert?

Gewalttätiges Verhalten in einer Partnerschaft wird nun vom Staat geächtet, indem gesetzlich geregelt ist, dass es sich bei Gewalt in der Partnerschaft um einen Straftatbestand handelt. Es liegt also nicht mehr allein bei dem betroffenen Partner, dem gewaltbereiten Partner sein Unrecht aufzuzeigen. Dies übernimmt der Staat bei bekannten Gewaltvorfällen nun per Gesetz und übernimmt damit gleichzeitig auch die Verantwortung, eine Infrastruktur vorzuhalten, die es ermöglicht, zielgerichtete Gewaltschutzarbeit zu leisten.

So gibt es nun neben den Frauenhäusern und der Polizei, die sich seit den 70er Jahren fast ausschließlich mit dem Thema beschäftigt haben, BISS-Beratungsstellen, Aktionspläne der Ministerien, Netzwerke und konstruktive Zusammenschlüsse in den Gemeinden und Städten. Durch die vermehrte Öffentlichkeit des Themas bekommt der präventive Ansatz einen größeren Stellenwert, so sind z.B. Schulen ein Ort um mit Projektwochen über das Thema aufzuklären.

Wer ist von Häuslicher Gewalt betroffen?

Häusliche Gewalt betrifft in Deutschland jede 4. Frau, mindestens einmal in ihrem Leben.

Entgegen weit verbreiteter Vorurteile erleben Akademikerinnen genauso wie ungelernte Hilfskräfte häusliche Gewalt, Menschen katholischen Glaubens genauso wie Menschen anderer Glaubensrichtungen, Junge wie Alte, Deutsche wie Migrantinnen, Verheiratete wie auch Ledige, usw.

Es handelt sich also um ein gesamtgesellschaftliches Problem, dem wir uns stellen  und adäquate Hilfe leisten müssen, um jeder/jedem Betroffenen die Unterstützung zukommen zu lassen, die ein gewaltfreies Leben ermöglicht.