Häufige Fragen (FAQ)

Foto: © ambrose, Quelle: fotolia.com

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Was ist ein Frauenhaus?

Eine vorübergehende, sichere Unterkunft für Frauen, mit oder ohne Kinder, die in ihrem häuslichen Umfeld von körperlicher oder seelischer Gewalt betroffen oder bedroht sind und dort nicht mehr weiterleben können oder wollen.

Was ist Gewalt gegen Frauen? Bin ich betroffen?

Man …

  • wirft mit etwas nach Ihnen
  • stößt, packt oder schiebt Sie
  • ohrfeigt Sie
  • tritt, beißt oder schlägt Sie
  • ringt mit Ihnen
  • bedroht Sie mit einem Gegenstand
  • zieht Sie an den Haaren
  • beraubt Sie durch Festhalten oder Drohungen Ihrer Freiheit
  • droht Gewalt anzuwenden oder sich selbst etwas anzutun
  • ängstigt Sie durch Blicke oder Gesten
  • zerstört Gegenstände
  • misshandelt Haustiere
  • beleidigt Sie
  • demütigt Sie mit Worten oder Gesten
  • schreit Sie an
  • versucht, Ihnen Schuld zuzuweisen
  • zwingt Sie zum Sex
  • versucht Ihren Umgang mit anderen Menschen zu kontrollieren und einzuschränken
  • führt Eifersucht an, um Vorgehen gegen Sie zu rechtfertigen
  • schränkt Ihren Gebrauch des Telefons/Autos ein
  • versucht Ihnen das Gefühl zu vermitteln Sie seien verrückt
  • versucht Sie am Schulbesuch zu hindern
  • kontrolliert das Geld
  • überwacht Ihre Geldausgaben
  • sperrt Sie im Haus ein
  • zwingt Sie zu sexuellen Handlungen mit anderen
  • zwingt Sie pornografische Filme zu sehen
  • verlangt, dass Sie sich besonders aufreizend kleiden

(Auszug aus Mary Ann Dutton: Gewalt gegen Frauen, Bern 2002)

Wenn Sie diese Verhaltensweisen von Ihrem Partner kennen, sind Sie sehr wahrscheinlich von häuslicher Gewalt betroffen. Diese Liste ist natürlich nicht vollständig, und natürlich trifft nicht alles bei jeder Frau zu, dient jedoch zur groben Orientierung, ob Sie von Gewalt gegen Frauen betroffen sind.

Wer kann aufgenommen werden?

Jede Frau ab 18 Jahren, egal welcher Kultur, Religion, oder welchen Alters.

Wie finde ich zum Frauenhaus, die Adresse ist doch anonym?

Sie rufen uns an und wir machen einen Treffpunkt aus. Dort werden Sie von einer Mitarbeiterin abgeholt. In besonderen Notsituationen holt Sie die Polizei zuhause ab, damit Sie sicher zu uns kommen können.

Bin ich im Frauenhaus auch sicher?

Der Standort des Frauenhauses wird von uns und den Bewohnerinnen streng vertraulich behandelt. Jede Frau unterzeichnet bei Einzug eine Schweigepflichterklärung.

Informationen über die Bewohnerinnen werden nicht weitergegeben. In einem ausführlichen Aufnahmegespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, ob Sie aus Sicherheitsgründen in ein weiter entfernt gelegenes Frauenhaus weitervermittelt werden.

Ich bin mir nicht sicher, ob das Frauenhaus der richtige Ort für mich und meine Kinder ist?

Mit diesen Zweifeln hat jede Frau zu kämpfen, das ist ganz verständlich. In einem Gespräch können wir gemeinsam das Für und Wider miteinander abwägen, das hilft häufig zu einer Entscheidung zu kommen. Es gibt Frauen, die mehrmalig bei uns angerufen haben, bis sie sich sicher waren und den Schritt gewagt haben. Sie können uns auch anonym kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Aufenthalt haben, die hier nicht beantwortet wurden.

Kann ich weiterhin meiner Arbeit nachgehen?

Ja. In der Regel ist es sogar gut, wenn Sie Ihr Leben so „normal“ wie möglich weiterleben. Manchmal ist es aber auch nötig, sich für eine gewisse Zeit krankschreiben zu lassen. Das hängt ganz individuell von der jeweiligen körperlichen und seelischen Verfassung der Frau ab.

Kostet mich der Aufenthalt und die Hilfe im Frauenhaus etwas?

Nein. Der Aufenthalt und die Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen im Stader Frauenhaus ist für Sie und Ihre Kinder kostenfrei.

Wie ist das Frauenhaus ausgestattet? Wie viel Plätze hat es?

Das Stader Frauenhaus besitzt fünf Einzelzimmer, zwei gut ausgestattete Küchen, zwei Bäder, eine Terrasse, einen Balkon und einen Garten. Es gibt ein Spielzimmer und in einem separaten Gruppenraum steht außerdem ein internetfähiger PC mit einem Drucker zur Verfügung. Im Keller ist eine Waschküche eingerichtet.

Darf im Frauenhaus Besuch empfangen werden?

In der Regel nicht, damit der Schutz und die Anonymität der Frauen und Kinder gewährleistet ist. In Ausnahmefällen und in Absprache mit den anderen Frauen und den Mitarbeiterinnen kann Besuch empfangen werden.

Bekommt der Vater meiner Kinder Auskunft darüber, dass ich mich im Frauenhaus aufhalte, wenn er anruft?

Nein, auch der Vater Ihrer Kinder erhält von den Mitarbeiterinnen keinerlei Auskunft. Es sei denn, es ist Ihr Wunsch, dass wir den Vater informieren.

Was sollte ich unbedingt mitbringen, wenn ich ins Frauenhaus komme?

Wenn Sie an die folgenden Dinge denken und mitbringen ist es für Sie einfacher, es bedeutet aber nicht, wenn Sie die Dinge nicht dabei haben, dass wir Sie nicht aufnehmen. Es ist lediglich schwieriger nach einer Aufnahme noch an diese Dinge zu kommen, da viele Männer eine Herausgabe im Nachhinein oftmals verweigern.

  • Ausweise
  • Pässe
  • Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern
  • Geburts- und Heiratsurkunde
  • Kontounterlagen
  • Scheckkarte und Geld
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Bescheide von Arbeits- oder Sozialamt
  • Sorgerechtsentscheide
  • erforderliche Medikamente
  • ärztliche Atteste,
  • Kleidung
  • Hygieneartikel
  • Schulsachen und Spielzeug der Kinder
  • persönliche Briefe oder Aufzeichnungen

Was kann ich als Frau tun, wenn ich nicht gleich ins Frauenhaus will?

Sprechen Sie, wenn möglich, mit einem vertrauten Menschen über Ihr Problem, auch wenn es Ihnen schwer fällt. Vielleicht gibt es eine Nachbarin oder eine Freundin der Sie sich anvertrauen können, die Sie in Ihrer schweren Situation unterstützt. Es ist immer gut, wenn jemand in Ihrer Nähe über das Gewaltproblem Bescheid weiß. So kann diese Person, sollten Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein, bei lautstarken Auseinandersetzungen, in vorheriger Absprache mit Ihnen, die Polizei rufen. Dies ist für Sie und Ihre Kinder eventuell ein Schutz um Schlimmeres zu verhindern.

Wenn Sie Gewalt durch einen Ex-Partner erfahren, der nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt, haben Sie die Möglichkeit, bei Gericht einen Antrag auf Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen. Damit können Sie erreichen, dass sich Ihnen der Gewalttäter nicht mehr nähern, und keinen Kontakt zu Ihnen herstellen darf. Die Voraussetzung bei Gericht eine einstweilige Anordnung zu erwirken, erfordert von Ihnen eine glaubhafte Sachverhaltsschilderung.

Rufen Sie uns oder die BISS-Beratungsstelle an, wir begleiten und unterstützen Sie auch ambulant auf Ihrem Weg aus der Gewaltsituation.

Kann ich mein Haustier mitbringen?

Nein, das ist in unserem Haus leider nicht möglich. Es gibt in Deutschland jedoch einige wenige Frauenhäuser, die Tiere mit aufnehmen können. Wir können Ihnen in diesem Fall gerne die Telefonnummern dieser Häuser mitteilen.

Mein Sohn ist schon 16 Jahre, kann er ebenfalls im Frauenhaus aufgenommen werden?

Bei der Aufnahme von Jungen müssen wir den individuellen körperlichen und seelischen Entwicklungsstand erfassen und entscheiden dann im Einzelfall. Jungen in der Pubertät sind einfach sehr unterschiedlich entwickelt und sozialisiert.

Wir werden aber gemeinsam nach einer Lösung suchen, sollten wir Ihren Sohn nicht aufnehmen können.

Ich bin nicht selbst von Häuslicher Gewalt betroffen, mache mir aber Sorgen um meine Schwester, Mutter, Kollegin …, was kann ich tun?

Sie können selbstverständlich auch unsere Beratung in Anspruch nehmen. Oft ist es hilfreich, als Angehöriger oder Freundin zusätzlich eine professionelle Sichtweise zu erfahren. Insbesondere die Abgrenzung innerhalb der Familie ist nötig und besonders schwierig. Wir unterstützen Sie. Rufen Sie uns an.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 04141-44123 oder senden Sie uns eine Nachricht